Übernachten in der Gruttenhütte.
Die Hütte verfügt über ca. 100 Schlafplätze, von Zweibett-Zimmern über Mehrbett-Zimmer bis hin zum Lager für 18 Personen.
Die Übernachtungspreise finden Sie hier.
Leider können Hunde nicht in der Hütte übernachten.
Infos zum „Hütten-Check-in“
Infos zum „die richtige Ausrüstung für die Hüttentour“
Der Link zu „Die größten Hüttenmythen“
Liebe Gäste,
Nachdem 2019 ein Bettwanzenbefall festgestellt wurde, wurde 2020 die Behandlung gegen diese fortgesetzt.
Die Bettwanzenbehandlung 2020 durch die Fa. Anticimex war erfolgreich. Es wurde kein weiterer Bettwanzenbefall festgestellt.
Folgende Schutzmaßnahmen sind trotzdem weiter einzuhalten, um eine neue Einschleppung zu verhindern:
– Es darf kein eigener Schlafsack verwendet werden
– Die mitgebrachte Nachtwäsche muss im Mikrowellenherd für 1 Minute erhitzt werden. Diese müssen metallfrei sein.
– Die Rucksäcke werden in einem Raum bei ca. 50 Grad über Nacht aufbewahrt.
– dem Gast wird, für die Sachen, die er mit ins Zimmer nehmen möchte, eine Aufbewahrungsbox zu Verfügung gestellt.
Bitte helft mit, die Verbreitung der Bettwanzen zu bekämpfen.
Danke.
Nähere Informationen zu den Bettwanzen findet Ihr unter folgendem Link:
https://www.alpenverein.de/der-dav/presse/presse-aktuell/alpenverein-geht-bei-bekaempfung-der-bettwanzen-in-die-offensive_aid_33714.html
Corona: Für die Übernachtung 2021 gelten folgende Maßnahmen:
Da keine Hüttenschlafsäcke verwendet werden dürfen (und kein eigener Schlafsack wegen der Bettwanzeneinschleppung) werden Bettbezüge für die Decken von uns gestellt und die Decken werden täglich frisch bezogen. Für diesen Mehraufwand verrechnen wir 5 Euro pro Bett und bitten um Euer Verständnis.
Es ist kein eigener Schlafsack bzw. Hüttenschlafsack mitzubringen!
Ein Spannbettuch für die Matratze ist verpflichtend selber mitzubringen oder für 5 Euro zu leihen. Kissen (z.B. aufblassbar) ist bei Bedarf selber mitzubringen.
Es gilt FFP2-Masekenplicht in der gesamten Hütte, ausser am Tisch in der Gaststube.
Um auf der Hütte zu übernachten gelten folgende Zutrittstest (3G-Regel: Getestet, geimpft, genesen):
- Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)
- Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
- NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“
- NEU: Auch selbst mitgebrachte Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.
- NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.
- Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Geimpfte Personen ab Tag 22 der Erstimpfung für ein Jahr von der Testpflicht.
- Genesung: Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, sind ein ½ Jahr nach Genesung von der Testpflicht befreit. Nachweis per Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.
Wir freuen uns auf Euch und wünschen allen einen unvergesslichen Aufenthalt!